02.19.09 (4:45 am)
Anwalt [edit]
Bezüglich der Abänderung von Unterhaltsurteilen ist zu unterscheiden, ob die Herabsetzung des Unterhalts beantragt oder eine Unterhaltserhöhung beantragt wird. Bei der Herabsetzung von Unterhalt ist die Abänderung in allen Fällen erst für die Zeit ab Klageerhebung möglich. Wird hingegen eine Unterhaltserhöhung beantragt, so ist dies für Trennungsunterhalt (das ist der Anspruch auf Unterhalt, der mit Rechtskraft der Scheidung endet) rückwirkend ab dem Zeitpunkt möglich, zu dem der Unterhaltspflichtige hinsichtlich der Zahlung höheren Unterhalts wirksam in Verzug gesetzt wurde. Die Abänderung von Unterhalt verlangt es, zwei gegensätzliche Gesichtspunkte der Gerechtigkeit auszugleichen. Die einmal getroffene Festlegung steht dem Interesse an einer Regelung, die der wirklichen Tatsachen- und Rechtslage entspricht gegenüber. Dieses Ziel wird bei der Abänderung von Unterhaltsvergleich und Unterhaltsurteil versucht, über verschiedene Wege zu erreichen. Für den Anwalt im Familienrecht ist es unerlässlich, zunächst zu prüfen, ob überhaupt die Voraussetzungen für die Abänderung des Unterhaltes vorliegen. Hierzu finden sich einige Vorschriften im Gesetz, sowohl im BGB, als auch in der ZPO. Auch, wenn ein Anwalt viele Fälle im Familienrecht bearbeitet, kommt es nur unregelmäßig dazu, dass eine Abänderungsklage bei Gericht eingereicht wird. Oftmals scheuen sich die geschiedenen Eheleute davor, noch einmal gegeneinander vor Gericht zu ziehen, manchmal hoffen geschiedene Eheleute auch einfach darauf, dass sich alles schon von alleine regeln werde und der geschiedene Ehepartner ein Einsehen hat. Als Anwältin im Familienrecht gebe ich in solchen Fällen jedoch immer zu bedenken, dass, solange ein Titel existiert, der Unterhalt zu zahlen ist, der dort festgehalten wurde. Oftmals wird dies von Mandanten übersehen, die sich in unsere Kanzlei in Frankfurt und Hanau begeben, um sich im Zusammenhang mit der Abänderung eines Titels beraten lassen. Im Gerichtsbezirk Frankfurt am Main geltend hinsichtlich der Berechnungen von Unterhalt die Leitlinien des Oberlandesgerichtsbezirks Frankfurt am Main. Sowohl Anwälte, als auch Gerichte orientieren sich an dieser Leitlinie. Wird der Anwalt außerhalb von Frankfurt am Main tätig, gelten dann auch nicht mehr die Leitlinien des Bezirkes Frankfurt am Main, sondern die des entsprechenden Oberlandesgerichtsbezirks . Auch für die Vorbereitung einer Abänderungsklage dienen die Leitlinien als unerlässliches Hilfsmittel für Anwälte und Anwältinnen im Familienrecht

